Firmenregelung - Kauf

Eine Unternehmensnachfolge zu finden ist oftmals sehr kompliziert. Vorwiegend kommt es zur Veräußerung des kompletten Unternehmens, da der noch aktuelle Inhaber wegen dem bevostehenden Ruhestand aus dem Unternehmen abdanken muss. Sodann muss schon im Vorfeld über eine geeignete Regelung geredet werden, damit der Unternehmenskauf fehlerfrei verläuft. Als erstes muss zusammen gerechnet werden, welchen vorhandenen Wert das Unternehmen tatsächlich aufweisen kann. Hierbei ist es größtenteils recht unklug, einzig auf interne Maßnahmen zur Unternehmensbesitzbestimmumg zu setzen, da diese oft verzerrt werden. Besser ist es, einen außwertigen Finanzfachmann zu beauftragen, damit der potentielle Interessent bei dem Firmenverkauf nicht unzufrieden ist. Außerdem muss das Unternehmen finanziell lukrativ wirtschaften, damit tatsächlich eine Veräußerung ausführbar wird. Arbeitet das Unternehmen nicht gewinnbringend, muss eher über eine einfache Schließung geredet werden. Arbeitet das Unternehmen generell profitabel, allerdings eher schwach, können zusätzliche Finanzen hilfreich sein, um das Unternehmen wirtschaftlich erfolgreicher führen zu können. Bei einem Verkauf eines Unternehmens muss darüber hinaus im Vorfeld gründlich besprochen werden, welche Fertigkeiten der Inhaber in Spe mitbringen soll. Der alte Besitzer sollte vorher eine Stellenbeschreibung anfertigen, in dem er gründlich bestimmt, welche Eignungen der Inhaber in Spe vorlegen können sollte. So lassen sich Hindernisse schon im Vorwege exzellent ausräumen und es entstehen später keine Streitigkeiten über die Organisation des Unternehmens. Der alte Inhaber muss ebenso klarstellen, welche rechtlichen Konsequenzen eine Veräußerung zur Folge hat und ob es von Vorteil wäre, dem neuen Inhaber eine ändernde Anpassung der Firmenform näher zu bringen. Falls der Unternehmensverkauf abgewickelt werden soll, wäre es in fast allen Fällen richtig, einen außwertigen Prüfer anzustellen. Dieser Prüfungsausschuss kann punktuell prüfend in die Durchführung einschreiten und Probleme klären, welche bei den Prozessabläufen auftreten. Außerordentlich richtig ist ein Beirat eines Unternehmens, sofern der ehemalige Eigentümer darüber hinaus nach der offiziellen Übergabe einen kleinen Unternehmensteil und an den Unternehmensentscheidungen nehmen will oder nicht sogleich alle Befugnisse auf den neuen Inhaber übereignet werden sollen. Der Beirat ist generell frei wählbar, es preist sich allerdings an, Interessenten aus dem näheren sozialen Umfeld der Firma zu bebennen. Das könnte zum Beispiel der externe Steuerfachmann, eine Person der Hausbank oder aber auch ein staatlich zertifizierter Berater eines Unternehmens sein. Letzterer ist allerdings in erster Linie eine wirtschaftliche Entscheidung, kostengünstig sind diese Prüfer größtenteils leider nicht.

Ralph Schuenemann
Ralph.Schuenemann@googlemail.com



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Infos zum Artikel
Autor:Ralph Schuenemann
Datum:05.12.2008

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